Seit dem 1. Januar 16 ist im Kanton Solothurn das revidierte Wirtschaftsgesetz in Kraft, das auch die Sexarbeit regelt. BetreiberInnen von Etablissements sind angehalten, eine Betriebsbewilligung einzuholen. Das Formular, das dafür eingereicht werden muss, und auf dem die erforderlichen Dokumente aufgelistet sind, findet sich hier.
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